Cologne LAW Education GmbH
Die eigens für diesen Studiengang gegründete und gemeinnützig tätige Cologne LAW Education GmbH gewährt ein hohes Maß an Qualität und Zuverlässigkeit in der Organisation, Durchführung und Betreuung für die Teilnehmer*innen diverser Masterstudiengänge. Dabei verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO und ist selbstlos tätig. Der Abschluss der jeweiligen Masterstudiengänge wird von der Universität zu Köln verliehen.
Die GmbH ist dabei das Bindeglied zwischen Universität zu Köln und Rechtswissenschaftlicher Fakultät auf der einen Seite und Weiterbildungsstudierenden sowie externen Lehrenden auf der anderen Seite. Die Beziehung zwischen den Studierenden und der GmbH richtet sich nach den AGB des Studiengangs, die dem Bewerberbogen entnommen werden können. Die Beziehung zwischen Universität zu Köln bzw. Fakultät und der GmbH sind in umfassenden Kooperationsverträgen geregelt, die unter anderem die genaue Aufgabenverteilung beinhaltet. Danach ist die GmbH insbesondere zuständig für die praktische Organisation der Studiengänge und deren finanzielle Abwicklung. Darüber hinaus ist sie institutionell eng verknüpft mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, bei dem die akademische Letztverantwortung für die Studiengänge liegt. Im Einzelnen bedeutet die akademische Letztverantwortung, dass Entscheidungen
- über Inhalt und Organisation des Curriculums,
- über Zulassung, Anerkennung und Anrechnung,
- über die Aufgabenstellung und Bewertung von Prüfungsleistungen,
- über die Verwaltung von Prüfungs- und Studierendendaten,
- über die Verfahren der Qualitätssicherung sowie
- über Kriterien und Verfahren der Auswahl des Lehrpersonals
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln obliegen. Darüber hinaus gibt es über die Programmbeauftragten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie den Beirat der GmbH einen regelmäßigen institutionalisierten Austausch zwischen allen Beteiligten.